Allgemeine Informationen

Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Kleingartenwesen und zum Verein: 

 

Vereinslaube

Die Vereinslaube kann von Gartenpächterinnen und Gartenpächtern gemietet werden.

Die Miete beträgt 100,00 € pro Veranstaltung.

Ansprechpärtnerinnen sind Kinga Opioka und Marina Rösler

 

Regelungen zu baulichen Maßnahmen

Art und Umfang der Nutzung der Gartenparzelle ergeben sich aus dem Bundeskleingartengesetz, dem Generalpachtvertrag der Stadt Bochum mit dem Stadtverband Bochum der Kleingärtner e. V sowie dem Zwischenpachtvertrag des Stadtverband Bochum der Kleingärtner e.V. mit den jeweiligen Kleingärtnervereinen.

 

Bauliche Maßnahmen und und sonstige Errichtungen sind i.d.R. per Bauantrag zu genehmigen. Dieser ist mit entsprechender Prüfung und Zustimmung durch den Vorstand an den Stadtverband Bochum weiterzuleiten.

 

Konkrete Informationen zu den allgemeinen Regelungen finden Sie hier

 

Bezüglich Spielgeräten und Beeteinfassungen gibt es eine Ergänzung zum Generalpachtvertrag. Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie hier.

 

 

Drittelnutzung

Kleingärten genießen nach dem Bundeskleingartengesetz eine Vielzahl von Schutzbestimmungen (z.B. Deckelung des Pachtzinses). Nach einem Urteil des BGH setzt dieses jedoch voraus, dass mindestens ein Drittel der Parzellenfläche für den Anbau von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, insbesondere von Obst und Gemüse, genutzt wird. 

Die Vereine sollten daher zukünftig stärken auf die Umsetzung dieser Drittelnutzung achten.

Ausführliche Informationen sind dem folgenden Beitrag zu entnehmen.

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